Handbuch für Untersuchungsrichter


Dieses Buch wurde an dieser Stelle vor einiger Zeit schon mal erwähnt: Geschrieben wurde es von Dr. Gross, einem Österreicher, der damit ein Standardwerk schrieb, das bis in das vergangene Jahrhundert hinein seine Gültigkeit hatte.
Simenon wird als Anhänger der Theorien von Dr. Gross genannt. Der 1847 geborene Gross studierte in Graz Rechtswissenschaft und wurde 1899 ohne Habilitation als ordentlicher Professor des Straf- und Strafprozessrechts an die Universität Czernowitz berufen. Im Jahr 1903 ging er nach Prag, zwei Jahre später nach Graz. Dort gründete Gross 1912 das erste Kriminalistische Institut Europas. Große Verdienste erwarb sich Gross, weil er als einer der ersten Sachindizienketten bildete und für die Beurteilung der Tatmotivation auf naturwissenschaftlicher und psychologischer Basis heranzog. Seit 1898 war Gross auch Herausgeber des »Archivs für Kriminal - Anthropologie und Kriminalistik«.