Noch bin ich immer mit dem Thema beschäftigt, wie viele Inspektoren der Kriminalpolizei in den Maigrets erwähnt werden. Die aktuelle Zählung beläuft sich auf dreiunddreißig, nachdem ich knapp die Hälfte der Romane durchgeschaut habe, aber noch keine einzige Erzählung mir angeschaut habe. Ich glaube, die auswärtigen Romane der 30er Jahre bringen nicht mehr so viele Namen. Aber die stehen noch an.
Man führte es sich oft nicht vor Augen: In der Zeit, in der Simenon seine Romane spielen ließ, war die vorgesehene Strafe für Mord das Todesurteil. Der Gang zum Fallbeil war die Konsequenz für grausame Verbrechen. In diesem Fall konnte man davon ausgehen, dass der Angeklagte seinen Kopf verlieren würde. Zu abscheulich war das Verbrechen. Im Schwurgerichtssaal überraschte Maigret das Gericht, in dem er Zweifel an der Schuld des Angeklagten äußerte.